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Aldringen, J. v., & Sas, H. (1628). Hansischer Wecker, Das ist: Trewhertzige Warnung, an die Erbare HanseStädte : darinn erwiesen, 1. Das ihnen nunmehr das Spannische unnd Päbstliche Messer ... recht an die Gurgel gesatzt. 2. Das alles Päbstlich vnd Spannisch, mit nichten aber Kays. Maytt. Werck ... mißbraucht werde. 3. Das die Stadt Stralsundt ... nicht hülffloß zu lassen. 4. Das auch die E. E. Städte durch Göttliche Hülffe ... hierzu bastant genug. 5. Wie solches denn anzugreiffen? ([Wariant A].). bey Hans Sachsen.

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Aldringen, Johann von, i Hans Sas. Hansischer Wecker, Das Ist: Trewhertzige Warnung, an Die Erbare HanseStädte : Darinn Erwiesen, 1. Das Ihnen Nunmehr Das Spannische Unnd Päbstliche Messer ... Recht an Die Gurgel Gesatzt. 2. Das Alles Päbstlich Vnd Spannisch, Mit Nichten Aber Kays. Maytt. Werck ... Mißbraucht Werde. 3. Das Die Stadt Stralsundt ... Nicht Hülffloß Zu Lassen. 4. Das Auch Die E. E. Städte Durch Göttliche Hülffe ... Hierzu Bastant Genug. 5. Wie Solches Denn Anzugreiffen? [Wariant A]. Gedruckt zu Grüningen: bey Hans Sachsen, 1628.

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Aldringen, Johann von, i Hans Sas. Hansischer Wecker, Das Ist: Trewhertzige Warnung, an Die Erbare HanseStädte : Darinn Erwiesen, 1. Das Ihnen Nunmehr Das Spannische Unnd Päbstliche Messer ... Recht an Die Gurgel Gesatzt. 2. Das Alles Päbstlich Vnd Spannisch, Mit Nichten Aber Kays. Maytt. Werck ... Mißbraucht Werde. 3. Das Die Stadt Stralsundt ... Nicht Hülffloß Zu Lassen. 4. Das Auch Die E. E. Städte Durch Göttliche Hülffe ... Hierzu Bastant Genug. 5. Wie Solches Denn Anzugreiffen? [Wariant A]. bey Hans Sachsen, 1628.

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