Revidirte Fewer Ordnung der Stadt Dantzigk : durch einen Erbarn Raht daselbst der gemeinen Bürgerschafft vnd Einwohnern zum besten berahmet vnd außgesetzet.
Gespeichert in:
| Körperschaft: | Gdańsk (Polska). Stadtrat |
|---|---|
| Weitere Verfasser: | Hünefeld, Andrzej (1581-1666) (Druk.) |
| Format: | Buch |
| Sprache: | Deutsch |
| Veröffentlicht: |
Dantzigk :
Gedruckt bey Andreas Hünefeldt [...],
1626.
|
| Online-Zugang: | http://digital.slub-dresden.de/werkansicht/dlf/24139/1/ http://www.wbc.poznan.pl/dlibra/doccontent?id=369306 https://pbc.gda.pl/dlibra/publication/121935 |
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Fewers Ordnung der Königlichen Stadt Dantzigk, durch einen Erbarn Rath daselbigest, den gemeinen einwonern zum besten, beramet vnd auszgesetzt.
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Fewers Ordnung der Königlichen Stadt Dantzigk, durch einen Erbaren Rath daselbst, den gemeinen Einwohneren zum besten, beramet vnd außgesetzt.
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Fewers Ordenung der Königlichen Stadt Dantzigk, durch einen Erbarn Rath daselbest, den Einwohnern zum besten, in diesen itzige[n] Kriegsgeleufften [sic!], berahmet vnd außgesetzt.
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Fewers Ordnung der Königlichen Stadt Dantzigk, durch einen Erbaren Rath daselbigest, den gemeinen einwoneren zum besten, beramet un[d] außgesetzt.
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Füers Ordenunge der Königlicken Stadt Dantzigk, durch einen Erbarn Raeth daersoluigest, den gemeinen jnnewaneren thom besten beramet vnd vthgesettet.
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Der Kayserlichen Stadt Breßlaw, Fewer Ordnung.
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Anordnung E. E. Rahts der Stadt Dantzigk : Wie die Nacht vnd Tage Wachen nach gelegenheit kegenwertiger Zeit von sämptlichen Bürgern vnd Einwohnern sollen bestellet vnd gehalten werden.
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Revidirte Wach-Ordnung Der Stadt Dantzig.
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Hochzeit-Ordnung : Welche Ein Erb. Rahtt dieser Stadt Dantzigk bey so geschwinden vnd betrübten Kriegszeiten, männiglichen zum besten, zu halten beschlossen : Vnd damit niemandt einige entschüldigung der vnwissenheit einzuwenden habe, ist solche zum überfluß durch öffentlichen Druck Publiciret worden.
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Eines Erbarn Rathes Der Kayserlichen vnd Königlichen Stadt Bresslaw Auffs New widerholete vnd vormehrete Ordnung Das Gesinde betreffende.
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Anordnung E. E. Rahts der Stadt Dantzigk Wie die Nacht vnd Tage Wachen nach gelegenheit kegenwertiger Zeit von sämptlichen Bürgern und Einwohnern sollen bestellet vnd gehalten werden.
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Revidirte Hochzeit- Tauff- und Begräbnüß-Ordnung, Der Stadt Dantzig : Aus Schluß Sämptlicher Ordnungen Außgefertiget und Publiciret den 30. Oct. An. 1681.
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Neu-Revidirte Banquerouter Ordnung der Stadt Danzig aus Schluß Sämmtl. Ordnungen : publiciret den 23. Julii Anno 1777.
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E. E. Raths der Stadt Dantzigk Erklärung über die newlich gedruckte Wacht-Ordnung.
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Garten Ordnung, Darinnen ordentliche Warhaftige Beschreibung, wie man aus rechtem grund der Geometria einen nützlichen vnd zierlichen Garten, mit künstlicher Abteilung vnd Ordnung der Beet [...] anrichten soll [...] / gestellet, vnd zugerichtet Durch M. Ioannem Peschelivm.
von: Peschel, Johann (1535-1599)
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Revidirte Krieges-Artikele der Königl. Stadt Danzig.
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Ein kurtzer vnd einfeltiger bericht, wie man sich in diesem fürfallenden sterbens lauff der wütenden Pestilentz vorhalten mag, dem gemeinen Manne dieser löblichen Stadt Dantzigk zu gute geschrieben / Durch [...] Johan Bretschneider.
von: Placotomus, Jan (1514-1577)
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Ordnung E. E. Rahts der Stadt Dantzig : Wie die Nacht- und Tage-Wachen nach Gelegenheit gegenwertiger Zeit, von sämplichen Bürgern und Einwohnern sollen bestellet und gehaten werden.
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Wider alle Pestilentzische geschwinde vnd gifftige Fieber : Ein gründtlicher volkömlicher Bericht, raht vnd hülffe vor Jdermenniglich [...] / an tag gegeben, Durch Joachimum Cirenbergium der Ertzney Doctorn vnd Physicum. Einem Erbarn Raht [...] der Königlichen Stadt Torn in Preussen, zu sonderm nutze und troste geschrieben.
von: Cirenberger, Joachim ( -1573)
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Eines Erbarn Rathes Der Kayserlichen vnd Königlichen Stadt Bresslaw, Vmbgefertigte Gassenmeister, vnnd Baw: So wol der Mäurer, Zimmerleute, vnd anderer zum Bauwesen gehörenden Werckleute, Ordnungen.
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Hochzeit- Tauff Vnd Begräbnůß-Ordnung Der Stadt Dantzig : Aus Schluß Sämptlicher Ordnungen verfasset und Publiciret den 17. April 1677.
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Begrebnüß Ordnung Der Stadt Dantzig : Von Einem Hochweisen Raht zu iedermänniglichen Vnterricht, in den Druck gegeben.
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Gründliche Erklerung Aus was vrsache[n] die Ordnunge[n] der Statt Dantzigk, mit dem Durchlauchtigste[n] Grossmechtigsten Fürsten vnd Herren, Herrn Stephano Könige zu Polen etc. Durch antrieb jrer Widdersacher, in den jtzo noch obstehenden missuerstandt vnd weiterung geraten vnd eingefüret [...].
Veröffentlicht: (1577)
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Gründliche vnd warhafftige ursache, daß Patorischen [!] Krieges vor Dantzigk Anno 1677 [!].
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