Regulativ für die Bürger, welche zum Feuer-Lösch-Dienst, während der Dauer von 3 Jahren, zu erscheinen verpflichtet sind.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Format: Buch
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: [Danzig : s.n.], [1829].
Schlagworte:
Beschreibung
Beschreibung:Tyt. nagł.
Beschreibung:[2] s. ; 31 cm.