Synopsis Regestrata : Oder Kurtze Abfassung, aller auff diesem glücklich geendigtem Reichstage dieses 1673. Jahres geschlossenen Reichs-Constitionen.
Gespeichert in:
| Format: | Buch |
|---|---|
| Sprache: | Deutsch |
| Veröffentlicht: |
[Miejsce nieznane] :
[wydawca nieznany],
1673.
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| Schlagworte: | |
| Online-Zugang: | https://pbc.gda.pl/dlibra/publication/119813 |
Ähnliche Einträge
Gesinde Ordnung Nach welcher sich hinfüro die Bawersleute vnd Einwohnere wie auch die Dienstboten und das Arbeitsvolck auff dem Lande zuverhalten haben : Auff instendiges anhalten der Vnterthanen, wie auch der Teichgräfen vnnd Teichgeschwornen semptlicher Werder ... in gewisse Artikel verfasset, Confirmiret vnd in offentlichen druck verfertiget. Anzufangen auff Martini dieses 1637. Jahres.
Veröffentlicht: (1637)
Veröffentlicht: (1637)
E. Rahts Ordnung Wegen des Zur Rectificirung dieses Stadt Vestung gewilligten Bürger-Schaarwercks : Dantzig den 17. April. 1684.
Veröffentlicht: (1684)
Veröffentlicht: (1684)
Ordinantz Wornach sich die zu der Musterung gehörende Bürgerschafft alhier, bey der angestelten übung in der versammlung wie auch Auff vnd Abzug zurichten hatt.
Veröffentlicht: (1645)
Veröffentlicht: (1645)
Dreyerley Friedens-Vergleichungen : zwischen I. Ihrer Excellentz Hn. Graff Wittenberg, Ihrer Königl. Maj. von Schweden Feld Marschalsen, und den Posischen und Calisischen Woywodschafften. II. Denen Ständen des Groß Herzogthums Lithauen, und Ihrer Hoch-Gräffl. Excellentz Hn. Magnus Gabriel de la Gardie, im Nahmen Ihr. K. M. von Schweden. III. Ihrer Excellentz Hn. Graffen Wittenberg, Ihrer Königl. Maj. von Schweden Feldmarschallen, und ihrer Durchl. Hn. Czarnecky, Castellan von Kyow, deß Schlosses und der Stad Krakaw Gubernatorem.
Veröffentlicht: (1655)
Veröffentlicht: (1655)
Der Oberkeit Edict Für Die Nerungische und dazugehörige Unterthanen Publiciret von allen Kantzeln daselbsten im Anfang des Jahres 1654.
Veröffentlicht: (1654)
Veröffentlicht: (1654)
[Rozporządzenie Rady Miasta Gdańska dotyczące nastawiania masztów na statkach i łodziach przez mistrza dźwigowego] : [Incipit] Extract Auß der Ordnung des Krahn=Meisters darnach sich bey Einsetzung der Masten in Schiffe und Kahne zurichten hat, den 12. Septembris Anno 1680.
Veröffentlicht: (1680)
Veröffentlicht: (1680)
Revidirte Gesinde Ordnung, Nach welcher sich hinführo die Bauers=Leute, und Einwohnere, wie auch Dienst=boten, und das Arbeits=volck auff dem Lande zuverhalten haben ... in gewisse Artickel verfasset, Confirmiret und in offentlichen Druck verfertiget. Anzufangen auff Weynachten dieses 1683. Jahres.
Veröffentlicht: (1683)
Veröffentlicht: (1683)
Gesinde Ordnung, Nach welcher sich hinfüro die Bauers-Leute, und Einwohnere, wie auch die Dienstboten, und das Arbeits-Volck auff dem Lande zuverhalten haben : Auff inständiges anhalten der Vnterthanen, wie auch der Teichgräfen und Teichgeschwornen sämmtlicher Werder ... in gewisse Artickel verfasset, Confirmiret und in offentlichen Druck verfertiget. Anzufangen auff Martini dieses 1683. Jahres.
Veröffentlicht: (1683)
Veröffentlicht: (1683)
Hochzeit-Ordnung : Welche Ein Erb. Rahtt dieser Stadt Dantzigk bey so geschwinden vnd betrübten Kriegszeiten, männiglichen zum besten, zu halten beschlossen : Vnd damit niemandt einige entschüldigung der vnwissenheit einzuwenden habe, ist solche zum überfluß durch öffentlichen Druck Publiciret worden.
Veröffentlicht: (1628)
Veröffentlicht: (1628)
Revdirtes Edict, Für Die Nähringsche und dazu gehörige Vnterthanen und Einwohnere Publiciret allen Kantzlen daselbsten den 5. Decembr. Anno 1683.
Veröffentlicht: (1683)
Veröffentlicht: (1683)
[Rozporządzenie Rady Miasta Gdańska dotyczące zakładania ksiąg wieczystych dla Żuław Steblewskich] : [Incipit] Zuwissen, Nachdem wir zum Besten und Auffnehmen des Stüblauischen Werders ... sehr diensahm und nohtdürffig befunden, ein gewisses Erb-Buch daselbst zu formiren und auffzurichten ...
Veröffentlicht: (1680)
Veröffentlicht: (1680)
Anordnung E. E. Rahts der Stadt Dantzigk : Wie die Nacht vnd Tage Wachen nach gelegenheit kegenwertiger Zeit von sämptlichen Bürgern vnd Einwohnern sollen bestellet vnd gehalten werden.
Veröffentlicht: (1626)
Veröffentlicht: (1626)
Wacht Ordnung, darnach sich ein jeder in der Wacht zu richten vnd zuverhalten wird wissen.
Veröffentlicht: (1621)
Veröffentlicht: (1621)
Anordnung E. E. Rahts der Stadt Dantzigk Wie die Nacht vnd Tage Wachen nach gelegenheit kegenwertiger Zeit von sämptlichen Bürgern und Einwohnern sollen bestellet vnd gehalten werden.
Veröffentlicht: (1626)
Veröffentlicht: (1626)
Abtheilung des HauptGeldes, wie dasselbe in der Stadt Dantzig durch die Rottmeister eingefordert, und folgends bey den Herren Assesorren der HülffGelder eingelieffert werden sol.
Veröffentlicht: (1656)
Veröffentlicht: (1656)
[Rozporządzenie Rady Miasta Gdańska dotyczące zakazu handlu kuplerom] : [Incipit] Zuwissen, Demnach an E. Raht vielfältige Klagen gebracht werden, was massen die nach der Stadt zu feilen Marckte kommende Eß=Waaren von denen Kupplern ... vor andern auffgekauffet, und hernach wieder theurer verkauffet werden ...
Veröffentlicht: (1699)
Veröffentlicht: (1699)
[Rozporządzenie Rady Miasta Gdańska dotyczące zakazu nielegalnego handlu wiktuałami] : [Incipit] Zuwissen, Demnach die unvermuthete Theurung des Geträydes, wie auch aller zum Lebens Unterhalt gehörigen Mitteln E. Raht veranlasset auff alle wege wie derselben könte gesteuret werden zu gedencken ...
Veröffentlicht: (1699)
Veröffentlicht: (1699)
[Rozporządzenie Rady Miasta Gdańska dotyczące wprowadzenia do obiegu nowych monet] : [Incipit] Zuwissen, Demnach E. Rath durch unterschiedene, absonderlich vom Jahr 1680 her, nach und nach publicirte auch zuletzt unter dem 13. Junii des vorigen 1689sten Jahres erneuerte Edicte und Verordnunge denen hin und wieder eingerissenen, und fast überhandnehmenden Münzgebrechen durch häuffige Einschleichung frembder untauglicher oder geringhaltiger doppelter Gulden=Stücke in diese Stadt ... abzuwenden ...
Veröffentlicht: (1690)
Veröffentlicht: (1690)
[Rozporządzenie Rady Miasta Gdańska dotyczące opłat od koni] : [Incipit] Zuwissen, Demnach aus Schlusz sämptlicher Ordnungen abermahl bestanden, dasz die fürm Jahr geschehene Verfügung betreffende die Belegung der Carossen &c. auch in diesem Jahr für sich gehen möchte ...
Veröffentlicht: (1693)
Veröffentlicht: (1693)
[Rozporządzenie Rady Miasta Gdańska dotyczące opłat od koni] : [Incipit] Zuwissen, Demnach aus Schlusz sämptlicher Ordnungen abermahl bestanden, dasz die fürm Jahr geschehene Verfügung betreffende die Belegung der Carossen &c. auch in diesem Jahr für sich gehen möchte ...
Veröffentlicht: (1690)
Veröffentlicht: (1690)
[Rozporządzenie Rady Miasta Gdańska dotyczące podatku od koni] : [Incipit] Zuwissen, Demnach aus Schluss sämptlicher Ordnungen abermahl bestanden, dasz die fürm Jahr geschehene Verfügung betreffende die Belegung der Carossen &c. auch in diesem Jahr für sich gehen möchte ...
Veröffentlicht: (1691)
Veröffentlicht: (1691)
[Rozporządzenie Rady Miasta Gdańska dotyczące opłat za konie zaprzęgowe] : [Incipit] Zuwissen, Demnach aus Schluß sämtlicher Ordnungen abermahl bestanden, daß die im Jahr 1690. geschehene Verfügung betreffende die Belegung der Carossen auch in diesem Jahr für sich gehen möchte ...
Veröffentlicht: (1696)
Veröffentlicht: (1696)
[Rozporządzenie Rady Miasta Gdańska dotyczące noszenia ozdób kobiecych] : [Incipit] Zuwissen, Demnach es am Tage ist, wie der leidige Pracht und übermachte Hoffart in dieser Stadt numehro auffs höchste gestiegen in dem viel, mit Hindansetzung aller Gottesfurcht und geziemender Ehrbarkeit, zu wider ihrem Stande, solche Trachten einzuführen sich unterwinden ...
Veröffentlicht: (1691)
Veröffentlicht: (1691)
[Rozporządzenie Rady Miasta Gdańska dotyczące opłat od koni pociągowych z 29 października 1692 roku] : [Incipit] Zuwissen, Demnach aus Schlusz sämptlicher Ordnungen abermahl bestanden, dasz die fürm Jahr geschehene Verfügung betreffende die Belegung der Carossen &c. auch in diesem Jahr für sich gehen möchte...
Veröffentlicht: (1692)
Veröffentlicht: (1692)
[Rozporządzenie Rady Miasta Gdańska dotyczące obrotu podwójnym guldenem w Gdańsku] : [Incipit] Zuwissen, Demnach E. Raht den 21. Julii des negstverwichenen 1690sten Jahres nicht allein dero vielfältige, absonderlich von Jahr 1680. hehr nach und nach publicirte und erneuerte Edicta, die häuffige Einschleichung frembder untauglicher und geringhaltiger doppelter Guldenstücke in diese Stadt betreffende, zu reasumiren genöhtiget gesehen...
Veröffentlicht: (1691)
Veröffentlicht: (1691)
Copia Rescripti Regii, De data Varsaviæ die 19. April. Anno 1680 = Oder Copey Des Königl. Rescripts, Datiret in Warschau den 19. April. 1680.
von: Jan III Sobieski (król Polski ; 1629-1696)
Veröffentlicht: (1680)
von: Jan III Sobieski (król Polski ; 1629-1696)
Veröffentlicht: (1680)
Copia Rescripti Regii, De data Varsaviæ die 27. April. Anno 1680 = Oder Copey Königl. Rescripts, Datiret in Warschaw den 27. April. Anno 1680.
von: Jan III Sobieski (król Polski ; 1629-1696)
Veröffentlicht: (1680)
von: Jan III Sobieski (król Polski ; 1629-1696)
Veröffentlicht: (1680)
Copia Respcripti Regii, De data Varsaviæ die 11. April. Anno 1680 = Oder Copey Des Königl. Rescripts, Datiret in Warschaw den 11. April. Anno 1680.
von: Jan III Sobieski (król Polski ; 1629-1696)
Veröffentlicht: (1680)
von: Jan III Sobieski (król Polski ; 1629-1696)
Veröffentlicht: (1680)
[Rozporządzenie Rady Miasta Gdańska dotyczące podniesienia wartości 50-feningówki] [Incipit] Zuwissen, Demnach vermöge aller Dreyer Ordnungen Schluß der halbe hunderste Pfening zu heben ...
Veröffentlicht: (1698)
Veröffentlicht: (1698)
[Rozporządzenie Rady miasta Gdańska zakazujące obrotu fałszywymi pieniędzmi] : [Incipit] Zuwissen, Demnach E. Raht von Zeit zu Zeit dahin bedacht gewesen, wie diese Stadt von den allhier eingeschlichenen, in denen Negotien und Gewerben grosse Störungen veursachenden ....
Veröffentlicht: (1694)
Veröffentlicht: (1694)
[Rozporządzenie Rady Miasta Gdańska zakazujące gdańszczanom i mieszkańcom wsi podległych jurysdykcji gdańskiej handlu zbożem z obcymi] : [Incipit] Zuwissen, Demnach E. Raht in Erfahrung gekommen, wasmassen viel der Einwohner und Nachbaren in denen unter diese Stadt Jurisdiction gelegenen Dorffschafften ...
Veröffentlicht: (1698)
Veröffentlicht: (1698)
[Rozporządzenie Rady Miasta Gdańska dotyczące zakazu przebywania napływającym żebrakom na ulicach i pod kościołami] : [Incipit] Zuwissen, Demnach E. Raht der beständigen intention ist, die auff Gassen zu grossem Beschwer der Bürgerschafft herumbschweiffende Bettler wegzuschaffen ...
Veröffentlicht: (1699)
Veröffentlicht: (1699)
[Rozporządzenie Rady Miasta Gdańska dotyczące zakazu handlowania zbożem poza targowiskiem] : [Incipit] Zu wißen, Demnach E. Raht in Erfahrung gekommen, was massen viel der Einwohner und Nachbahren ... auff ihrem Lande gebauete Gerste und anderes Getreyde ... in großer Menge zu verführen ...
Veröffentlicht: (1682)
Veröffentlicht: (1682)
[Obwieszczenie Rady Miasta Gdańska dotyczące nocnego czuwania obywateli miasta Gdańska podczas burz. Incipit] Nachdem ein Erbar Rath nebenst den andern ... Ordnungen ... Wan bey Sturmschlage, der mehrer theil der Bürgerschafft, sich dem gebrauch nach, auff der Stadt Festen finden solte ...
Veröffentlicht: (1601)
Veröffentlicht: (1601)
[Rozporządzenie Rady Miasta Gdańska zakazujące obrotu fałszywymi pieniędzmi] : [Incipit] Zuwissen, Demnach es die Erfahrung bezeuget, welchergestalt, ungeachtet E. Rahts treu-väterlichen Ermahnungen, und der von Anno 1680. hero, wegen der von Zeit zu Zeit eingeschlichenen und in diese Stadt häufig eingeführten geringhaltigen Münz-Sorten publicirte Edicta ...
Veröffentlicht: (1693)
Veröffentlicht: (1693)
[Rozporządzenie Rady Miasta Gdańska dotyczące zbyt małej zawartości kruszcu w groszach] : [Incipit] Zuwissen, Demnach Wir, Anno 1696. den 24. Octobr. die nöthige Verfügung gethan, daß die zu grossem Schaden des Publici und Commercien wie auch aller privatorum so häuffig einkommende geringhaltige Dütchen anhero nicht mehr einführet ...
Veröffentlicht: (1698)
Veröffentlicht: (1698)
Auff anhalten etzlicher Erb. Wechter hat E. Erb. Ratt geschloßen, das in allen Vollen, so lendlich es wirtt gesuche werden ... den 9. Februarii Ao. 1615.
Veröffentlicht: (1615)
Veröffentlicht: (1615)
[Rozporządzenie Rady Miasta Gdańska dotyczące przebywania na terenie miasta osób obcych] : [Incipit] Zuwissen, Nachdem bey jetziger Zeit unterschiedene Frembde ... in diese Stadt zu Wasser und Lande sich einzufinden pflegen ...
Veröffentlicht: (1700)
Veröffentlicht: (1700)
[Rozporządzenie Rady Miasta Gdańska dotyczące regulacji zachowania straży miejskiej] : [Incipit] Zuwissen, Demnach zur Abstellung aller bißhero verspührten Unordnungen bey der Bürger=Wache, E. Raht folgende Verordnung gethan hat ...
Veröffentlicht: (1699)
Veröffentlicht: (1699)
[Rozporządzenie Rady Miasta Gdańska dotyczące zakazu rozpowszechniania groszy brandenburskich bitych w Królewcu] : [Incipit] Zuwissen, demnach E. Raht in Erfahrung kommen, welcher gestalt neue Chur=Brandenburgsche in diesem 1695sten Jahr zu Königsberg geschlagene geringhaltige Düttchen ...
Veröffentlicht: (1695)
Veröffentlicht: (1695)
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Veröffentlicht: (1637) -
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Veröffentlicht: (1684) -
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Veröffentlicht: (1655) -
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Veröffentlicht: (1654)