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Prusy. Staatsministerium. (1917). Anweisung des Königlichen Staatsministeriums über die vorläufige Ermittelung von Kriegsschäden und die Gewährung einer staatlichen Vorentschädigung in den durch den Krieg unmittelbar berührten Landesteilen vom 18. Januar 1915 (nebst den ergänzenden und weiter ausführenden Erlassen) (Ausgabe: Oktober 1916.). Leupold.

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Prusy. Staatsministerium. Anweisung Des Königlichen Staatsministeriums über Die Vorläufige Ermittelung Von Kriegsschäden Und Die Gewährung Einer Staatlichen Vorentschädigung in Den Durch Den Krieg Unmittelbar Berührten Landesteilen Vom 18. Januar 1915 (nebst Den Ergänzenden Und Weiter Ausführenden Erlassen). Ausgabe: Oktober 1916. Königsberg i. Pr.: Leupold, 1917.

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Prusy. Staatsministerium. Anweisung Des Königlichen Staatsministeriums über Die Vorläufige Ermittelung Von Kriegsschäden Und Die Gewährung Einer Staatlichen Vorentschädigung in Den Durch Den Krieg Unmittelbar Berührten Landesteilen Vom 18. Januar 1915 (nebst Den Ergänzenden Und Weiter Ausführenden Erlassen). Ausgabe: Oktober 1916. Leupold, 1917.

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