Unsere Pflicht ist unser Glück, nach Gelegenheit des gewöhnlichen Herbstumganges [...] Einem Hochedlen Hochweisen Rath, den Wohledlen Wohlweisen, Gerichten, der Hochlöblichen Dritten Ordnung [...] vorgestellet [...].
Gespeichert in:
| Weitere Verfasser: | Wedel, Daniel Ludwik (1730-1822) (Druk.) |
|---|---|
| Format: | Buch |
| Sprache: | Deutsch |
| Veröffentlicht: |
Danzig :
gedruckt bey Daniel Ludwig Wedel,
[1783].
|
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Die Pflicht Wohlthäter der Armen zu seyn nach Gründen der christlichen Religion. Wurde bey Gelegenheit des gewöhnlichen Herbstumganges [...] E. Hochedlen Hochweisen Raht, den Wohledlen Wohlweisen Gerichten, der Hochlöblichen Dritten Ordnung [...] vorgestellet.
Veröffentlicht: (1779)
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Das Allmosengeben nicht nur Pflicht, sondern auch Seeligkeit, wurde bey Gelegenheit des gewöhnlichen Herbstumganges [...] E. Hochedlen Hochweisen Raht, den Wohledlen Wohlweisen Gerichten, der Hochlöblichen Dritten Ordnung [...] zum besten der Waisen und Armen [...] vorgestellet [...].
Veröffentlicht: (1768)
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Die dringendsten Bewegungsgründe zur Mildthätigkeit gegen die Armen des Spendhauses wurden bey Gelegenheit des gewöhnlichen Herbstumganges [...] E. Hochedlen Hochweisen Raht, dem Wohedlen Wohlweisen Gerichten, der Hochlöblichen Dritten Ordnung [...] vorgestellet [...].
Veröffentlicht: (1775)
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Die Freuden der Wohlthätigkeit , wurden [...] bey Gelegenheit des [...] Herbstumganges [...] Einem Hochedlen Hochweisen Rath, den Wohledlen Wohlweisen, Gerichten, der [...] Dritten Ordnung, und sämmtlichen Hochgeneigten Wohlthätern [...].
Veröffentlicht: (1791)
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Dass die Erweisungen einer wahren Mildthätigkeit vorzügliche Gegenstände des göttlichen Wohlgefallens [...] Dieses wurde bey Gelegenheit des gewöhnlichen Herbstumganges gehalten [...] Einem Hochedlen Hochweisen Rath, den Wohledlen Wohlweisen Gerichten, der Hochlöblichen Dritten Ordnung [...] vorgestellet, zum Besten der Waysen und Armen [...].
Veröffentlicht: (1786)
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Christliche Theilnehmung an den Leiden, der Elenden und Verlassenen [...] Wurde bey Gelegenheit des gewöhnlichen Herbstumanges [...] gehalten [...] Einem Hochedlen Hochweisen Rath, den Wohledlen Wohlweisen Gerichten, der hochlöblichen Dritten Ordnung [...] vorgestellet, zum Besten der Waysen und Armen [...].
Veröffentlicht: (1788)
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Die unausbleibliche Errettung eines wohlthätigen Christen zur bösen Zeit, wurde bey Gelegenheit des gewöhnlichen Herbstumganges [...] E. Hochedlen Hochweisen Raht, den Wohledlem Wohlweisen Gerichten, der Hochlöblichen Dritten Ordnung [...] zum besten der Waysen und Armen [...] vorgestellet.
Veröffentlicht: (1772)
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Die Beschaffenheit der wahren Mildthätigkeit in ihren äussren Handlungen. Wurde, bey Gelegenheit des gewöhnlichen Herbstumbganges [...] Einem Hochedlen Hochweisen Rath, den [...] Gerichten, der hochlöblichen Dritten Ordnung, und sämmtlichen Hochgeneigten Wohlthätern [...] vorgestellet [...].
Veröffentlicht: (1790)
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Das gnädige Wohlgefallen Gottes an freiwilligen und reichlichen Almosen wurde bei Gelegenheit des gewöhnlichen Herbstumganges [...] E. Hochedlen Hochweisen Raht wie auch andern Hochlöblichen Ordnungen [...] zum besten der Waisen und Armen [...] vorgestellet [...].
Veröffentlicht: (1761)
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Lieblose und unbarmherzige Menschen bereiten sich den größten Schaden. Dieses wurde bey Gelegenheit des gewöhnlichen Herbstumganges [...]. E. Hochedlen Hochweisen Rathe wie auch den andern Hochlöblichen Ordnungen [...] vorgestellet zum Besten der Weysen und Armen [...].
Veröffentlicht: (1753)
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Der grosse Bewegungsgrund zur Barmherzigkeit: um Christi willen, wurde bey Gelegenheit des gewöhnlichen Herbstumganges [...] E. Hochedlen, Hochweisen Raht, wie auch den andern Hochlöblichen Ordnungen [...] vorgeleget zum Besten der Waysen und Armen [...].
Veröffentlicht: (1760)
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Die beantwortete Frage: Ob man in schlechten Zeiten weniger verbunden sey Allmosen zu geben als in guten Zeiten? wurde bey Gelegenheit des gewöhnlichen Herbstumganges [...] E. Hochedlen, Hochweisen Raht wie auch den andern Hochlöblichen Ordnungen [...] vorgeleget zum Besten der Waysen und Armen [...].
Veröffentlicht: (1762)
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Unsere Pflicht gegen Deutschland. Österreich hat recht : Ode an Kaiser Wilhelm II / von Virgilio Scattolini ; aus dem Italienischen übersetzt von M. Büttel.
von: Scattolini, Virgilio (1889- ).
Veröffentlicht: (1915)
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Je vorzüglicher die Gelegenheit ist sich mildthätig gegen die Armen erzeigen Desto größer ist die Verbindlichkeit diese Pflicht auszuüben Dieses wurde bey dem gewöhnlichen Herbstumgange welcher den 10.11.12. November soll gehalten werden Einem Hochedlen Hochw. Rathe wie auch den Andern Hochlöblichen Ordnungen und allen geneigten Wohlthätern demüthigst vorgestellet zum Besten der Waysen und Armen des Spendamts [...].
Veröffentlicht: (1750)
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An die Verehrungswürdigen Wohlthäter des Spendhauses bey Gelegenheit des den 7. 8. und 9. November 1797 zu haltenden gewöhnlichen Herbstumganges.
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An die Verehrungswürdigen Wohlthäter des Spendhauses bey Gelegenheit des den 13, 14 und 15ten November 1792 zu haltenden gewöhnlichen Herbstumganges.
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