F. W. Rademacher (Hamburg). (1900). Regulativ und Tarif für die Lagerhäuser der Hamburger Freihafen-Lagerhaus-Gesellschaft im städtischen Freihafengebiete, in welchen die Versicherung der Waaren gegen Feuersgefahr von den Miethern und Einlagerern zu veranlassen ist, (genehmigt durch Verfügung Eines Hohen Senats vom 13. November 1900): Nebst feurerpolizeilichen Bestimmungen. F. W. Rademacher.
Citazione stile Chigago Style (17a edizione)F. W. Rademacher (Hamburg). Regulativ Und Tarif Für Die Lagerhäuser Der Hamburger Freihafen-Lagerhaus-Gesellschaft Im Städtischen Freihafengebiete, in Welchen Die Versicherung Der Waaren Gegen Feuersgefahr Von Den Miethern Und Einlagerern Zu Veranlassen Ist, (genehmigt Durch Verfügung Eines Hohen Senats Vom 13. November 1900): Nebst Feurerpolizeilichen Bestimmungen. Hamburg: F. W. Rademacher, 1900.
Citatione MLA (9a ed.)F. W. Rademacher (Hamburg). Regulativ Und Tarif Für Die Lagerhäuser Der Hamburger Freihafen-Lagerhaus-Gesellschaft Im Städtischen Freihafengebiete, in Welchen Die Versicherung Der Waaren Gegen Feuersgefahr Von Den Miethern Und Einlagerern Zu Veranlassen Ist, (genehmigt Durch Verfügung Eines Hohen Senats Vom 13. November 1900): Nebst Feurerpolizeilichen Bestimmungen. F. W. Rademacher, 1900.