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Harenberg, J. C. (1764). Beweis, daß die Freymäurergesellschaft in allen Staaten sowohl etwas überflüßiges, als auch ohne Einschränkung, etwas gefährliches, schädliches und verbietungswürdiges sey. Zur Vertheidigung des Edicts, welches der Rath in Danzig dagegen 1763. 3. Oct. publiciret hat, wider die Schrift eines Freymäurers. [Schröder].

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Harenberg, Johann Christoph. Beweis, Daß Die Freymäurergesellschaft in Allen Staaten Sowohl Etwas überflüßiges, Als Auch Ohne Einschränkung, Etwas Gefährliches, Schädliches Und Verbietungswürdiges Sey. Zur Vertheidigung Des Edicts, Welches Der Rath in Danzig Dagegen 1763. 3. Oct. Publiciret Hat, Wider Die Schrift Eines Freymäurers. Danzig und Leipzig ; [Braunschweig]: [Schröder], 1764.

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Harenberg, Johann Christoph. Beweis, Daß Die Freymäurergesellschaft in Allen Staaten Sowohl Etwas überflüßiges, Als Auch Ohne Einschränkung, Etwas Gefährliches, Schädliches Und Verbietungswürdiges Sey. Zur Vertheidigung Des Edicts, Welches Der Rath in Danzig Dagegen 1763. 3. Oct. Publiciret Hat, Wider Die Schrift Eines Freymäurers. [Schröder], 1764.

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