Harenberg, J. C. (1764). Beweis, daß die Freymäurergesellschaft in allen Staaten sowohl etwas überflüßiges, als auch ohne Einschränkung, etwas gefährliches, schädliches und verbietungswürdiges sey. Zur Vertheidigung des Edicts, welches der Rath in Danzig dagegen 1763. 3. Oct. publiciret hat, wider die Schrift eines Freymäurers. [Schröder].
Cytowanie według stylu Chicago (wyd. 17)Harenberg, Johann Christoph. Beweis, Daß Die Freymäurergesellschaft in Allen Staaten Sowohl Etwas überflüßiges, Als Auch Ohne Einschränkung, Etwas Gefährliches, Schädliches Und Verbietungswürdiges Sey. Zur Vertheidigung Des Edicts, Welches Der Rath in Danzig Dagegen 1763. 3. Oct. Publiciret Hat, Wider Die Schrift Eines Freymäurers. Danzig und Leipzig ; [Braunschweig]: [Schröder], 1764.
Cytowanie według stylu MLA (wyd. 9)Harenberg, Johann Christoph. Beweis, Daß Die Freymäurergesellschaft in Allen Staaten Sowohl Etwas überflüßiges, Als Auch Ohne Einschränkung, Etwas Gefährliches, Schädliches Und Verbietungswürdiges Sey. Zur Vertheidigung Des Edicts, Welches Der Rath in Danzig Dagegen 1763. 3. Oct. Publiciret Hat, Wider Die Schrift Eines Freymäurers. [Schröder], 1764.