(1899). Polizei-Verordnung für den Hafen zu Danzig: Nebst Polizei-Verordnung betreffend die Annahme von Lootsen für die nach dem Hafen von Danzig bestimmten und die von dort ausgehenden Schiffe. [s.n.].
Citazione stile Chigago Style (17a edizione)Polizei-Verordnung Für Den Hafen Zu Danzig: Nebst Polizei-Verordnung Betreffend Die Annahme Von Lootsen Für Die Nach Dem Hafen Von Danzig Bestimmten Und Die Von Dort Ausgehenden Schiffe. Danzig: [s.n.], 1899.
Citatione MLA (9a ed.)Polizei-Verordnung Für Den Hafen Zu Danzig: Nebst Polizei-Verordnung Betreffend Die Annahme Von Lootsen Für Die Nach Dem Hafen Von Danzig Bestimmten Und Die Von Dort Ausgehenden Schiffe. [s.n.], 1899.
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