Ordinantz Wornach sich die zu der Musterung gehörende Bürgerschafft alhier, bey der angestelten übung in der versammlung wie auch Auff vnd Abzug zurichten hatt.
Gespeichert in:
| Körperschaft: | Gdańsk (Polska). Stadtrat (Autor) |
|---|---|
| Weitere Verfasser: | Rhete, Georg (1600-1647) (Drukarz) |
| Format: | Buch |
| Sprache: | Deutsch |
| Veröffentlicht: |
Renoviret und Gedruckt zu Danzig :
[Georg Rhete],
1645.
|
| Schlagworte: | |
| Online-Zugang: | https://pbc.gda.pl/dlibra/publication/122985 |
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Verordnung E. Edlen und Hoch=Weisen Rahts Der Stadt Dantzig, Wornach sich säm[m]tliche Bürgerschafft beym Lerm in diesen unruhigen Zeiten zu richten hat.
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Revidirte Fewer Ordnung der Stadt Dantzigk : durch einen Erbarn Raht daselbst der gemeinen Bürgerschafft vnd Einwohnern zum besten berahmet vnd außgesetzet.
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