Jus Theelachticum Redivivum, oder Neu revidirtes Theel-Recht nebst einer Vorerinnerung und Historie der Theel-Rechte, imgleichen vielen Anmerkungen, von denen bei Vererbung und Antretung der Theelen auch Empfang der Gelder eingeführten und herkömmlich gewordenen Gewohnheiten, sodann einigen nachgefügten Uhrkunden / zusammen getragen von Caspar Wenckebach, nun vermehrt und zum Druck befördert von seinem Sohne Christian Eberhard Wenckebach.
Gespeichert in:
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| Format: | Buch |
| Sprache: | Deutsch |
| Veröffentlicht: |
Norden :
Gedruckt bei H. v. Bloh,
1867.
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| Ausgabe: | 2. Auflage. |
| Schlagworte: |
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