Befehl : ["General-Gouverneur Rapp befiehlt die zwischen der Festung und den Vorposten gelegenen Häuser sollen auf der Stelle geräumt werden" den 10. November vom Rate bekannt gemacht] : den 11. November 1813.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Format: Buch
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: Danzig : [D. L. Wedel], 1813.
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