(1833). Motive zu der Verordnung über die Befugnisse der Kreisstände im Königreich Preußen, Ausgaben zu beschließen und die Kreis-Eingesessenen dadurch zu verpflichten. s.n..
Cita Chicago Style (17a ed.)Motive Zu Der Verordnung über Die Befugnisse Der Kreisstände Im Königreich Preußen, Ausgaben Zu Beschließen Und Die Kreis-Eingesessenen Dadurch Zu Verpflichten. [S.l.: s.n., 1833.
Cita MLA (9a ed.)Motive Zu Der Verordnung über Die Befugnisse Der Kreisstände Im Königreich Preußen, Ausgaben Zu Beschließen Und Die Kreis-Eingesessenen Dadurch Zu Verpflichten. s.n., 1833.
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