(1763). Beweiß, daß der Richterliche Spruch des Dantziger-Raths wider die dortigen Freymaurer, ohne alle rechtsförmige Anklage und Verhör geschehen, daher ungültig und der Ehre der Richter äusserst nachtheiling sey. s.n.].
Cytowanie według stylu Chicago (wyd. 17)Beweiß, Daß Der Richterliche Spruch Des Dantziger-Raths Wider Die Dortigen Freymaurer, Ohne Alle Rechtsförmige Anklage Und Verhör Geschehen, Daher Ungültig Und Der Ehre Der Richter äusserst Nachtheiling Sey. [S.l.: s.n.], 1763.
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