Beweiß, daß der Richterliche Spruch des Dantziger-Raths wider die dortigen Freymaurer, ohne alle rechtsförmige Anklage und Verhör geschehen, daher ungültig und der Ehre der Richter äusserst nachtheiling sey.

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Bibliographic Details
Format: Book
Language:German
Published: [S.l. : s.n.], 1763.

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