Gdańsk (Polska). Stadtrat. (1655). Der Stadt Dantzig Ordnunge, Nach Welcher Sich die zur Musterung gehörende Bürgerschafft bey dem angestelten Exercitij wie auch im Auff- und Abzug sich zu richten haben.: Auß Guter Meinung Gedruckt. [wydawca nieznany].
Chicago Style (17th ed.) CitationGdańsk (Polska). Stadtrat. Der Stadt Dantzig Ordnunge, Nach Welcher Sich Die Zur Musterung Gehörende Bürgerschafft Bey Dem Angestelten Exercitij Wie Auch Im Auff- Und Abzug Sich Zu Richten Haben.: Auß Guter Meinung Gedruckt. [Gdańsk]: [wydawca nieznany], 1655.
MLA (9th ed.) CitationGdańsk (Polska). Stadtrat. Der Stadt Dantzig Ordnunge, Nach Welcher Sich Die Zur Musterung Gehörende Bürgerschafft Bey Dem Angestelten Exercitij Wie Auch Im Auff- Und Abzug Sich Zu Richten Haben.: Auß Guter Meinung Gedruckt. [wydawca nieznany], 1655.